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Der lange, grüne Weg der EU – Teil 3: Taxonomie

Die Taxonomie-Verordnung ist bereits am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Seitdem sind zahlreiche weitere Umsetzungsakte hinzugekommen, die zumeist ebenfalls in Form einer Verordnung direkt anwendbar sind bzw. sein werden. Ziel der Taxonomie ist es, die Umsetzung des Green Deal und des Fit-for-55 Packages dadurch zu pushen, dass Investitionen vorzugsweise in nachhaltige Projekte fließen. In diesem Zusdammenhang wird auch von finanzieller Nachhaltigleit gesprochen.

Taxonomie

Um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und 2050 zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, erhebliche Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Die Taxonomie verbindet Investition mit ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit. So soll unter anderem dem bisher häufig kritisierten Greenwashing von ESG-Produkten entgegen gewirkt werden. Mit den umfangreichen Vorgaben aus der EU-Taxonomie soll nun genau dies verhindert werden. Die Taxonomie schafft durch diverse Reportingvorgaben sehr viel Transparenz, so dass deutlich wird, wie nachhaltig Finanzprodukte tatsächlich sind.

Nachhaltigkeitskriterien

Um Investitionen in tatsächlich ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu gewährleisten, legt die Taxonomy-Verordnung sechs Umweltziele fest: die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt dann als ökologisch nachhaltig, wenn sie eines oder mehrere der vorgenannten sechs Umweltziele verfolgt, keines hiervon beeinträchtigt, den Mindestschutz zur OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zudem bestimmte Anforderungen an technische Bewertungskriterien eingehalten werden.
Diese vier komplexen Kriterien zur Ermittlung des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition – damit die Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig gilt – müssen kumulativ eingehalten werden.

Taxonomie

Nachhaltigkeit in der Energieversorgung

Die Taxonomie-Verordnung gilt nicht nur für Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen, sondern auch für Unternehmen, die eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung nach der CSR-Richtlinie veröffentlichen müssen. Daher sind von der Taxonomie auch zahlreiche Industrieunternehmen betroffen.
Allerdings sind gerade die Kriterien für die Nachhaltigkeit derzeit politisch hoch umstritten und werden von den europäischen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich eingestuft. Insbesondere bei Gas und Atomenergie gehen die Einstufungen zur Nachhaltigkeit weit auseinander. Nichts desto trotz wurden nach zähem Ringen Erdgas und Atomenergie als nachhaltig eingestuft.

Auswirkung auf die Erdgasinfrastruktur

Für gasbasierte Kraftwerke zur Stromerzeugung ist in der aktuellen Version derDelegierten Verordnung vom 2. Februar 2022 (Delegated Regulation (EU) 2021/2139 as regards economic activities in certain energy sectors and Delegated Regulation (EU) 2021/2178 as regards specific public disclosures for those economic activities) nun festgelegt, dass Anlagen, für die die Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2030 erteilt wird, die direkten THG-Emissionen unter 270 g CO2e/kWh der Ausgangsenergie liegen müssen oder die jährlichen direkten THG-Emissionen nicht den Durchschnitt von 550 kg CO2e/kW der Kapazität der Anlage über 20 Jahre überschreiten würfen.
Hinsichtlich der Einbeziehung von Erdgas in die Taxonomie wird argumentiert, dass der Aus- und Umbau der europäischen Gasinfrastruktur notwendig sei, um in Zukunft auch klimaneutrale Gase und Wasserstoff zu transportieren. Der BDEW hat hierzu ausgeführt, dass Erdgas und zunehmend erneuerbare und dekarbonisierte Gase ein Wegbereiter für die Dekarbonisierung aller Sektoren seien. Gaskraftwerke seien das Rückgrat für die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme.

Fazit

Bei der Taxonomie handelt es sich um ein europäisches Regulierungspaket, das in seiner Komplexität und Wechselwirkung nicht zu unterschätzen ist. Die delegierten Rechtsakte zur Taxonomie führen hierfür zahlreiche Kriterien auf mehreren hundert Seiten näher aus, die Investoren aber auch die finanzierenden Banken prüfen und einhalten müssen. Energie- und Industrieunternehmen müssen daher insbesondere geplante Investitionen in den Transport fossiler Brennstoffe sowie die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien zur Erreichung der Umweltziele prüfen. Diese Verknüpfung von Investition und ökologischer Nachhaltigkeit der Wirtschaftstätigkeit wird geplante Investitionen daher erheblich beeinflussen.
Die Taxonomie Verordnung stellt die betroffenen Akteure – Industrie, Investoren und Finanzinstitute – vor enorme operative Herausforderungen bei der Beschaffung der notwendigen Daten, um die Einhaltung der Taxonomie-Anforderungen zu prüfen und nachzuweisen zu können. Die Befürchtungen von Industrie- und Energieverbänden, dass sich erste Banken aus geplanten Finanzierungen zurückziehen könnten, sind durch die neue Delegierte Verordnung reduziert worden, aber noch nicht vollkommen vom Tisch. Es bleibt daher spannend!

Autorin: Dr. Susann Funke ist CEO und Legal Officer der LEX AI GmbH. LEX AI ist ein deutsches LegalTech-Startup (www.lexai.co) mit Sitz in Hamburg, das innovatives juristisches Design, maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz einsetzt, um die Art und Weise, wie Juristen mit komplexen internationalen und nationalen Vorschriften und Gesetzen umgehen, radikal zu verbessern. Ziel von LEX AI ist es, die Kosten und den Aufwand für juristische Recherchen und Wissensaufbau um bis zu 75% zu reduzieren.

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